Kostenübernahme

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Die Vergütung der Hebamme wird zum größten Teil von der Krankenkasse übernommen, die Kosten sind in der Hebammengebührenverordnung festgelegt. Wenn du privat versichert bist, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, welche Leistungen übernommen werden und dir dies schriftlich bestätigen lassen.

Die Kosten für Schwangerschaftsvorsorge (auch ergänzend zur Vorsorge durch den Gynäkologen/die Gynäkologin), Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden (z. B. Übelkeit) und Beratung (z. B. Ernährung in der Schwangerschaft) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Geburtsvorbereitungskurse werden mit 14 Stunden übernommen. Fehlstunden können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden und müssen daher von den Kursteilnehmerinnen privat gezahlt werden. Die Gebühr für den Partner muss ebenfalls privat getragen werden. Manche Krankenkassen übernehmen bereits auch diesen Betrag und erstatten ihn gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung/Quittung (erhaltent ihr von uns im Kurs) nachträglich.

Die Wochenbettbetreuung umfasst die Zeit von der Geburt des Kindes bis 12 Wochen  nach der Geburt. Die Hausbesuche der Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ebenso nach diesen 12 Wochen z.B. bei Still- oder Ernährungsschwierigkeiten

Für die Rückbildungskurse werden 10 Kursstunden von der Krankenkasse übernommen, wenn der Kurs in den ersten neun Monaten nach der Geburt abgeschlossen wird. Fehlstunden können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden und müssen daher von den Kursteilnehmerinnen privat gezahlt werden.

Wir sind eine Praxisgemeinschaft. Jede Hebamme unseres Teams rechnet die von ihr erbrachten Leistungen selbständig mit der Krankenkasse oder der Betreuten ab.

 
 
 
 
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