Allgemeine Vetragsbedingungen Mariposa-Hebammen Praxisgemeinschaft
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Verträge über Kurse der Hebammen der Mariposa Praxisgemeinschaft als freiberuflich arbeitende Hebammen. Der Umfang der Leistungen der Hebammen (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus den Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammen-Praxisgemeinschaft veröffentlichten Version.
2. Anmeldung
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammen von Mariposa Hebammen z.B. auf unserer Internetseite oder und auf Flyern ist unverbindlich. Die Ankündigung einer Veranstaltung ist eine unverbindlich Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angbotes durch den Anmeldenden. Die Anmeldung durch die Teilnehmerin erfolgt online über das Anmeldeformular auf unserer Homepage
Mit Zusendung einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wichtig: die Krankenkassen übernehmen nur einen Kurs pro Versicherte. Sollten Sie bereits einen Kurs anderweitig absolviert haben und das Kontingent der Krankenkasse damit aufgebraucht sein, stellen wir den Kurs privat in Rechnung. Privat versicherte Frauen erhalten eine Rechnung gemäß Hebammengebührenordnung des entsprechenden Bundeslandes. Der Partner*innen-Beitrag für die Geburtsvorbereitungskurse ist eine IGeL-Leistung und wird von der Krankenkasse nicht übernommen, sondern muss selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten die Gebühr gegen Vorlage der Rechnung und einer Teilnahmebestätigung zurück. Die Partnergebühr ist bis spätestens zum Kursbeginn an die jeweilige Kursleiterin zu überweisen. Die Informationen zur Überweisung erhalten Sie einen Monat vor Kursbeginn.
4. Bezahlung sonstiger Kurse und IGEL-Leistungen (z.B. Babymassage, Babypflegekurs, Meditationskurs)
Die Kursgebühr für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkasse übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung. Die in der Kursbeschreibung angegebene Gebühr ist am ersten Kurstag in bar mitzubringen.
5. Stornierung
Geburtsvorbereitungskurse : Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach behalten wir uns vor, die Partner*innen-Gebühr in voller Höhe einzubehalten. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden (z.B. durch eine Warteliste), erhebt die jeweilige Kursleiterin als selbständig arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Selbstzahlerkurse: Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden (z.B. durch eine Warteliste), erhebt die jeweilige Kursleiterin als selbständig arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
6. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung.
Privatversicherte Teilnehmerinnen erhalten nach Abschluss des Kurses eine Rechnung gemäß der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Versicherung, ob die Hebammenleistung in Ihrem Tarif abgedeckt ist.
Hinweis: Die Leistungen und die Höhe der Erstattung von Hebammenhilfe unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Tarifen der privaten Krankenversicherung. Einige kostengünstige Tarife schließen Hebammenhilfe vollständig aus, während andere großzügige Leistungen erstatten. Die Hebamme verfügt über keine Kenntnisse der einzelnen Versicherungsverträge und kann daher keine verbindliche Auskunft über die Erstattung im konkreten Einzelfall geben.
7. Kursteilnahme
Selbstzahlerkurse: Versäumte Kursstunden oder Nichtteilnahme an Selbstzahlerkursen berechtigen nicht zur Rückerstattung der Kursgebühr.
8. Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
9. Wechsel der Kursleitung und -zeiten
Die Hebammen behalten sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
10. Haftung
Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebammen haften nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für mitgebrachte Gegenstände oder Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(Fassung Oktober 2025)